Erbschaftssteuer

Erbschafts- oder schenkungssteuerliche Beratung 
Die schenkungs- und erbschaftssteuerliche Beratung ist eines meiner Spezialgebiete, auf die ich mich spezialisiert habe. 
Hier einige Auszüge meiner Beratungsfelder rund um die Erbschafts- und Schenkungssteuer: 
1. Erstellung und Optimierung von Erbschaftssteuererklärungen
2. Planung bei anstehenden Erbschaften oder Schenkungen
3. Nachträgliche steuerliche Gestaltung bei Erbschaften
4. Berechnung von güterrechtlichen Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehegatten
5. Bewertung von Immobilien und Unternehmen für Zwecke der Erbschaftssteuer
... und vieles mehr

Anzeige von erbschaftssteuerlichen oder schenkungssteuerlichen Erwerben: 
Nach § 30 ErbStG ist jeder der Erbschaftssteuer unterliegende Erwerb (§ 1 ErbStG) vom Erwerber binnen einer 
Frist von 3 Monaten nach erlangter Kenntnis vom dem Anfall dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer
zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen. 
 
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